Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Architekturmuseum der TUM ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.architekturmuseum.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nur teilweise mit § 3 der BITV 2.0 in Verbindung mit der EN 301 549 vereinbar.

Die Vereinbarkeit wurde auf Basis eines detaillierten EN 301 549-Konformitätsberichts festgestellt, durchgeführt am 28. Mai 2025.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:

  • Alternativtexte: Zahlreiche Grafiken, SVGs und verlinkte Bilder besitzen keinen oder unzureichenden Alternativtext (z. B. Logos, Teaserbilder, Partnerlinks).
  • Formulare: Eingabefelder besitzen keine oder nur placeholderbasierte Beschriftungen, keine Programmverknüpfung mit Fehlermeldungen und keine sinnvolle Autovervollständigung.
  • Tastaturbedienung: Zentrale Funktionen (z. B. Suche, mobile Navigation, Slider, Radiobuttons) sind nicht per Tastatur bedienbar.
  • Semantische Auszeichnung: Fehlende oder fehlerhafte Strukturierung durch Überschriften, Listen, Landmark-Rollen (<main>, <nav>) oder ARIA-Attribute.
  • Farbkontraste: Mehrere UI-Elemente, Teasertexte oder Links weisen einen unzureichenden Farbkontrast auf.
  • Fokus-Indikatoren: Interaktive Elemente (z. B. Button, Combobox, Dropdown) zeigen keinen sichtbaren Tastaturfokus.
  • Fehlermeldungen: Es fehlen textliche und programmatisch auswertbare Hinweise bei fehlerhaften Eingaben.
  • Linktexte: Teaser-Links sind lang und für Screenreader-Nutzer:innen schwer verständlich.
  • Sprache: Flaggen zur Sprachauswahl sind nicht ausreichend semantisch gekennzeichnet.
  • Navigation: Es fehlt ein Mechanismus zum Überspringen wiederkehrender Inhalte („Skip to main“-Link o. ä.).

Geplante Maßnahmen

Die Behebung der aufgeführten Mängel ist in Planung. Die Umsetzung erfolgt schrittweise im Rahmen eines Relaunch-Prozesses mit Fokus auf vollständige BITV-/EN 301 549-Konformität.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 4. Juni 2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0 beruht auf einer umfassenden Bewertung durch eine qualifizierte externe Stelle auf Basis der EN 301 549.

Barriere melden: Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen? Dann können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Kontaktstelle:

Architekturmuseum der TUM
Arcisstr. 21
80333 München

E-Mail: am@architekturmuseum.de
Telefon: 080-289 22493

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: schlichtungsstelle@bgb.bund.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de